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   BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11   

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https://dejure.org/2012,9397
BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11 (https://dejure.org/2012,9397)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2012 - VIII B 108/11 (https://dejure.org/2012,9397)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - VIII B 108/11 (https://dejure.org/2012,9397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • openjur.de

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • Bundesfinanzhof

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • rewis.io

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Vorliegen eines Aufklärungsmangels bei Kenntnisnahme und Erwägung des Inhalts von beigezogenen Strafakten und des Vorbringens der Partei

  • datenbank.nwb.de

    Weder eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht noch ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens bei Abweichung des Senats von einem schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11
    Mit seiner Beurteilung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei der Mutter des Klägers weiche das FG von dem BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04 (BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227) ab.

    Für die von den Klägern gerügte Abweichung des FG-Urteils von dem BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227 liegen keine Anhaltspunkte vor.

  • BFH, 20.06.2011 - X B 152/09

    Keine mangelnde Sachaufklärung bei gewerblichem Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11
    Er hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 X B 152/09, BFH/NV 2011, 1890).

    Im Kern rügen die Kläger nicht die mangelnde Sachaufklärung durch das Gericht, sondern eine --aus ihrer Sicht-- unzutreffende Beweiswürdigung (vgl. bereits BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1890).

  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

    Auszug aus BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07 (BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309) zugrunde lag.
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11
    Dabei muss das Gericht alle verfügbaren Beweismittel ausnutzen und Beweismittel, die sich aufdrängen, beiziehen, beispielsweise entscheidungserhebliche Akten des FA oder eines anderen Gerichtsverfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, unter II.1.).
  • BFH, 04.12.2008 - IX B 155/08

    Maßgebender Rechtsstandpunkt bei Sachaufklärungsrüge - Rügeverlust bei

    Auszug aus BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11
    Es muss zur Herbeiführung der Spruchreife alles aufklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 76 Rz 14, m.w.N.).
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